Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.0. Allgemein

1.1 Unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Bestandteil aller Angebote, Kostenvoranschläge, sowie Verträge über Lieferungen von uns. Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen des Käufers sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich anerkannt worden sind. Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Käufer unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen an.
1.2 Wir behalten uns bei unseren Kostenvoranschlägen, Entwürfen, speziellen Zusammenstellungen und anderen Unterlagen eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrecht vor, diese dürfen ohne unsere vorherige Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

2.0 Angebot

2.1 Alle Angebote (Preise, Lieferfristen und sonstige Zusagen) sind freibleibend, es sei denn es ist etwas anderes ausdrücklich vereinbart.
2.2 Alle Vereinbarungen, vor allem solche mit unseren Außendienstmitarbeitern, bzw. telefonische Absprachen, werden erst nach unserer schriftli-chen Bestätigung für uns verbindlich.
2.3 Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, ab Kirchzarten einschließlich Papier-und Kartonverpackung.
2.4 Die Umsatzsteuer wird, in der jeweils gesetzlich festgesetzten Höhe und gesondert in Rechnung gestellt.

3.0 Lieferung

3.1 Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sie denn, wir haben etwas anderes schriftlich zugesagt. Die Vereinbarung von vereinbarten Lieferfristen setzt in jedem Fall voraus, daß sämtliche vom Käufer zu liefernden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben usw. rechtzeitig bei uns eingehen. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert.
3.2 Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Hindernissen, wie Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen, resultierend aus Waren- oder Energiemangel, Brand oder anderen ähnlichen Ursachen, sowie Verkehrsstörungen, die außerhalb der betrieblichen Sphäre ihren Ursprung haben, tritt Lieferverzug nicht ein. Diese Ereignisse berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Verhinderung, oder einer angemessen Anlaufzeit nach Herstellung normaler Produktionsmöglichkeiten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn die Ereignisse bei unseren Lieferanten eintreten.
3.3 Bei verspäteter Lieferung aus Gründen des vorhergehenden Absatzes, sind wir nicht zur Zahlung von Vertragsstrafen und/oder Schadenersatz verpflichtet. Im übrigen sind Schadenersatzansprüche auf die Fälle vorsätzlicher oder grobfahrlässig verursachter Verzögerung beschränkt.
3.4 Wir behalten uns vor, Teillieferungen vorzunehmen.
3.5 Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns vor, hergestellte MehrMengen bis max. sechs Wochen Bedarf oder übliche Auftragsmenge zu liefern und berechnen.
3.6 Der Versand der Ware erfolgt in allen Fällen auf Gefahren des Käufers. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung auf den Käufer über. Das gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist. Art und Wege des Versandes sind, wenn nichts anderes vereinbart worden ist, unsere Entscheidung. Auf Wunsch des Käufers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Bruchtransport, Feuer und Wasserschaden versichert.
3.7 Rücksendungen reisen, falls nicht anders vereinbart, auf Gefahr und Kosten des Absenders.

4.0 Abnahme, Gewährleistung

4.1 Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Wareneingang zu prüfen.
4.2 Werden Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferung nicht innerhalb 10 Tagen nach Wareneingang gerügt, so gilt die Lieferung als vertragsgemäß ausgeführt, soweit der Kunde Vollkaufmann ist. Die unbeanstandete Übernahme der Ware durch Spediteure oder Frachtführer gilt als Beweisfür einwandfreie Verpackung und schließt Ansprüche an uns wegen unterwegs entstandener Schäden, oder Gewichtsverluste aus. Für die Rechnungsstellung sind die in unserem Versand festgestellten Maße Gewichte und Stückzahlen maßgebend.
4.3 Geringfügige Abweichung von Qualität, Farbe, Maße und Gewicht bilden keinen Grund zur Beanstandung.
4.4. Bei von uns anerkannter Mängelrüge haben wir entweder die Wahl, Ersatzware zu liefern, oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung), oder den Vertrag rückgängig zu machen (Wandlung).
4.5. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche auch wegen Nichtlieferung, oder nicht rechtzeitiger Lieferung, sowie aus jedem anderen tatsächlichen und rechtlichen Grund, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Uns steht das Recht zur Besichtigung, Prüfung und Vornahme von Versuchen an der beanstandeten Ware zu.
4.6 Zur Vornahme aller von uns notwendig erscheinenden Änderungen, sowie zur Lieferung von Ersatzwaren, hat der Käufer uns eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so sind wir von der Mängelhaftung befreit.
4.7 Auskünfte über Gebrauchsanwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Beratung, sowie alle weiteren Angaben, erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich – auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter – und befreien den Käufer nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung für den beabsichtigten Zweck. Schadenersatz wird nur im Falle grobfahrlässiger oder vorsätzlicher Schadenverursachung unserseits geleistet.

5.0 Eigentumsvorbehalt

5.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung aller unserer der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen unser Eigentum. Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs kann der Käufer über die gelieferte Ware verfügen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen an Dritte sind unzulässig und werden uns gegenüber unwirksam. Etwaige Pfändungen Dritter sind uns zur Geltendmachung unseres Eigentumsrechtes unverzüglich mitzuteilen.
5.2 Das Bekanntwerden von Tatschen, die ernste Bedenken an der Kreditwürdigkeit des Käufers begründen und die Weigerung des Käufers die Erfüllung des Vertrages durch Zug-um-Zug Leistung, oder durch Sicherheitsleistungen zu gewährleisten, berechtigen uns vom Vertrag zurückzutreten. An uns nicht bekannte Käufer kann die Lieferung gegen Vorauszahlung oder Nachnahme erfolgen.

6.0 Zahlung

6.1 Rechnungen sind generell, ohne jeden Abzug, innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Sie werden grundsätzlich nach 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum fällig. Ein Skontoabzug ist nur nach Maßgabe der einschlägigen Angaben der Rechnung zulässig. Als Zahlung gilt der Tag des Geldeingangs bei uns, bzw. der Tag der Gutschrift auf einem unserer Bankkonten.
6.2 Zahlungen werden zunächst zur Abdeckung der Kosten und Zinsen und dann zur Begleichung der ältesten fälligen Posten verwendet.
6.3 Bei Zahlung nach Ablauf von 30 Tagen behalten wir uns vor, Zinsen in Höhe der banküblichen Kreditzinsen, mindestens jedoch 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, vom Rechnungsbetrag zu berechnen, zuzüglich Mehrwertsteuer.
6.4 Gegenüber unseren Forderungen kann nur hochgerechnet oder ein Zurückhaltungsrecht ausgeübt werden, wenn wir die Forderungen anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt ist.

7.0 Erfüllungsort und Gerichtsstand

7.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Freiburg i. Breisgau.

8.0 Verbindlichkeit des Vertrages

8.1 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich, das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

9.0 Datenschutz

9.1 Alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen Daten werden in maschinenlesbarer Form gespeichert und vertraulich behandelt. Die für die Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten wie Name und Adresse werden im Rahmen der Durchfürhrung der Lieferung an die mit der Lieferung des Kaufgegenstands beauftragten Unternehmen weitergegeben.